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Reklamationen und Rücksendungen

10 min.

8. Reklamationsverfahren (Mängelhaftung, Gewährleistung, Reklamationen)

8.1.  Der Verkäufer ist für Mängel der Ware verantwortlich und der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich eine Reklamation beim Verkäufer gemäß dem geltenden Reklamationsverfahren einzureichen.

8.2.  Für die Bearbeitung von Beschwerden gilt das jeweils gültige Beschwerdeverfahren. Mit dem Absenden der Bestellung an den Verkäufer bestätigt der Käufer, dass er ordnungsgemäß über die Bedingungen und Modalitäten der Reklamation der Ware informiert wurde, einschließlich Informationen darüber, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann, sowie über die Durchführung von Garantiereparaturen gemäß Abschnitt § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 Z . aus. zum Verbraucherschutz und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „das Gesetz“ genannt).

8.3.  Das Reklamationsverfahren gilt für Waren, die der Käufer vom Verkäufer in Form eines elektronischen Geschäfts auf der Website des Verkäufers gekauft hat.

8.4.  Das Reklamationsverfahren in diesem Formular gilt für alle Geschäftsfälle, soweit nicht vertraglich andere Gewährleistungsbedingungen vereinbart sind.

8.5.  Der Käufer hat das Recht, eine Garantie vom Verkäufer nur für Waren in Anspruch zu nehmen, die vom Hersteller, Lieferanten oder Verkäufer verursachte Mängel aufweisen, von der Garantie abgedeckt sind und vom Verkäufer gekauft wurden.

8.6.  Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt der Ware zu prüfen. Unterlässt er dies, kann er wegen der bei dieser Untersuchung festgestellten Mängel nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware diese Mängel bereits bei Erhalt der Ware aufwies.

8.7.  Während der Gewährleistungsfrist hat der Kunde das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels, nachdem er die Ware einschließlich Zubehör, Dokumentation und Anleitung dem autorisierten Vertreter des Verkäufers zusammen mit der Originalverpackung der Ware, der Garantiekarte usw. vorgelegt hat Zahlungsnachweis.

8.8.  Weist die Ware Mängel auf, hat der Kunde das Recht, die Mängelrüge bei der Niederlassung des Verkäufers gemäß Abschnitt 3.1 einzureichen § 18 Abs. 2 des Gesetzes, indem er die Ware auf eigene Kosten an den Standort des Verkäufers liefert, ein Reklamationsformular ausfüllt und es dem Verkäufer zustellt. Die Form des Formulars wird vom Verkäufer bestimmt und sein Modell wird auf der Website des Verkäufers veröffentlicht. Der Käufer ist verpflichtet, im Formular Art und Umfang der Mängel der Ware genau anzugeben. Der Kunde hat das Recht, eine Reklamation bei einer vom Hersteller der Ware zur Durchführung von Garantiereparaturen autorisierten Person (im Folgenden „beauftragte Person“) einzureichen. Das Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv an den Verkäufer geliefert werden können, beginnt an dem Tag, an dem alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Zustellung eines ausgefüllten Reklamationsformulars vom Käufer an den Verkäufer,
  • Lieferung der reklamierten Ware vom Käufer an den Verkäufer,
  • Zustellung von Zugangscodes, Passwörtern etc. der Ware vom Käufer zum Verkäufer.

 

Das Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv nicht an den Verkäufer geliefert werden können und fest verankert sind, beginnt an dem Tag, an dem alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Zustellung eines ausgefüllten Reklamationsformulars vom Käufer an den Verkäufer,
  • Inspektion der reklamierten Ware durch einen vom Verkäufer benannten Dritten, der dem Käufer eine schriftliche Bestätigung der Inspektion ausstellt,
  • Zustellung von Zugangscodes, Passwörtern etc. der Ware vom Käufer zum Verkäufer.

 

Als Beginn des Beschwerdeverfahrens gilt auch der Tag der Geltendmachung der Beschwerde. Die reklamierte Ware muss an den Hauptsitz des Verkäufers geliefert werden, sofern der Verkäufer oder die angegebene Person nichts anderes bestimmt (z. B. die Ware direkt an die angegebene Person liefern).

8.9.  Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation in jeder Einrichtung entgegenzunehmen, in der die Reklamation entgegengenommen werden kann, d. h. in seinem Hauptsitz oder bei einer gemäß Abschnitt benannten Person § 18 Abs. 2 des Gesetzes.

8.10.  Der Verkäufer ist verpflichtet, an dem gemäß Punkt 8.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Entgegennahme von Reklamationen bezeichneten Ort für die Anwesenheit einer Person zu sorgen, die zur Bearbeitung von Reklamationen gemäß Abschnitt berechtigt ist § 18 Abs. 3 des Gesetzes.

8.11.  Der Käufer ist verpflichtet, Mängel der Ware unverzüglich beim Verkäufer zu reklamieren, andernfalls verliert der Käufer sein Recht gegenüber dem Verkäufer auf kostenlose Beseitigung des Mangels.

8.12.  Der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person stellt dem Käufer eine Bestätigung über die Geltendmachung der Warenreklamation in einer vom Verkäufer gewählten geeigneten Form aus, z.B. in Form einer E-Mail oder schriftlich, in der er verpflichtet ist, die Mängel der Ware gemäß Abschnitt genau anzugeben § 18 Abs. 5 des Gesetzes und belehren den Verbraucher über seine Rechte, die sich aus § 5 ergeben. § 622 und Abs. § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erfolgt die Reklamation per Fernkommunikationsmittel, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Reklamationsbestätigung unverzüglich zuzustellen; Ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, muss diese unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit einem Dokument über die Erledigung der Reklamation zugestellt werden; Einer Bestätigung der Geltendmachung der Reklamation bedarf es nicht, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.

8.13.  Auf der Grundlage der Entscheidung des Käufers, welche seiner Rechte gemäß Abschnitt § 622 und Abs. Gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation gemäß Abschnitt festzulegen § 2 Buchstabe m) des Gesetzes unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Tagen ab Beginn des Reklamationsverfahrens, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Zustands der Ware erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Datum der Beschwerde Beginn des Beschwerdeverfahrens. Nach Festlegung der Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation wird der Verkäufer oder die von ihm benannte Person die Reklamation unverzüglich bearbeiten, in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später bearbeitet werden. Die Bearbeitung des Anspruchs darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung des Anspruchs dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware gegen eine neue Ware umzutauschen.

Wenn der Käufer innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags eine Reklamation über die Ware eingereicht hat, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder einer Stellungnahme eines autorisierten, benannten oder akkreditierten Sachverständigen ablehnen Person oder die Meinung einer benannten Person (im Folgenden „gutachterliche Begutachtung der Ware“ genannt). Unabhängig vom Ergebnis der Sachverständigenbegutachtung kann der Verkäufer vom Käufer nicht die Zahlung der Kosten der Sachverständigenbegutachtung der Ware oder anderer mit der Sachverständigenbegutachtung der Ware verbundener Kosten verlangen.

Wenn der Käufer innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags eine Reklamation über das Produkt eingereicht hat und der Verkäufer diese abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsdokument anzugeben, an wen der Käufer die Ware zur Begutachtung senden kann Bewertung. Wenn der Käufer die Ware zur Begutachtung an die im Reklamationsdokument angegebene Person sendet, trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung der Ware sowie alle anderen damit verbundenen Kosten, unabhängig vom Ergebnis des Sachverständigen Bewertung. Weist der Käufer durch eine fachmännische Beurteilung nach, dass der Verkäufer für den behaupteten Mangel der Ware verantwortlich ist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; die Gewährleistungsfrist erlischt nicht während der fachmännischen Begutachtung der Ware. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Reklamation alle Kosten zu erstatten, die für die Begutachtung der Ware entstanden sind, sowie alle damit verbundenen Kosten, die absichtlich entstanden sind. Eine erneute Geltendmachung kann nicht abgelehnt werden.

8.14.  Der Käufer hat keinen Anspruch auf Gewährleistung für Mängel, über die er vom Verkäufer bei Vertragsschluss informiert wurde oder die er unter Berücksichtigung der Umstände des Kaufvertragsabschlusses kennen musste.

8.15.  Der Verkäufer behält sich das Recht vor, mangelhafte Ware durch andere gleichartige Ware mit vergleichbaren technischen Parametern zu ersetzen.

8.16.  Das Recht des Käufers, die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, erlischt:

  • durch Nichtvorlage von Zahlungsbeleg, Lieferschein oder Garantieschein, Zubehör oder Produktdokumentation,
  • indem er bei der Übernahme der Ware offensichtliche Mängel nicht anzeigt,
  • nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für die Ware,
  • mechanische Beschädigung der Ware durch den Käufer,
  • Verwendung der Waren unter Bedingungen, die aufgrund ihrer Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen nicht der natürlichen Umgebung entsprechen,
  • durch unsachgemäße Handhabung, Service oder Vernachlässigung der Pflege der Waren,
  • Schäden an der Ware aufgrund übermäßiger Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation, allgemeinen Grundsätzen, technischen Normen oder Sicherheitsvorschriften in der Slowakischen Republik festgelegten Bedingungen,
  • Schäden an der Ware aufgrund unvermeidbarer und/oder unvorhersehbarer Ereignisse,
  • Schäden an der Ware durch zufällige Beschädigung und zufällige Verschlechterung,
  • durch unfachmännisches Eingreifen, Transportschäden, Schäden durch Wasser, Feuer, statische oder atmosphärische Elektrizität oder andere höhere Gewalt,
  • durch Eingriffe in die Waren einer unbefugten Person.

8.17.  Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu bearbeiten und das Reklamationsverfahren auf eine der folgenden Arten abzuschließen:

  • durch Übergabe reparierter Ware,
  • durch Warenaustausch,
  • durch Rückerstattung des Kaufpreises der Ware,
  • durch Zahlung eines angemessenen Nachlasses auf den Warenpreis,
  • durch schriftliche Aufforderung an den Verkäufer, die vereinbarte Leistung zu übernehmen,
  • bei berechtigter Verweigerung der Gewährleistungsansprüche der Ware.

8.18.  Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation per Post, Kurier oder Lieferdienstleister oder per E-Mail auszustellen.

8.19.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrages, soweit nicht im Einzelfall eine andere Gewährleistungsfrist vereinbart ist, und beginnt mit dem Datum des Erhalts der Ware und der Bestätigung der erforderlichen Unterlagen zur Ware durch einen Bevollmächtigten Person.

8.20.  Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der der Käufer die Ware aufgrund der Gewährleistungsreparatur der Ware nicht nutzen konnte.

8.21.  Im Falle des Umtauschs der Ware gegen eine neue erhält der Käufer ein Dokument, auf dem die umgetauschte Ware vermerkt ist, und alle anderen Ansprüche werden auf der Grundlage des Originallieferscheins und dieses Reklamationsdokuments geltend gemacht. Im Falle des Umtauschs der Ware gegen eine neue beginnt die Gewährleistungsfrist ab Erhalt der neuen Ware erneut zu laufen, jedoch nur für die neue Ware.

8.22.  Alle gültigen Garantiereparaturen sind kostenlos.

8.23. Soweit es sich um einen behebbaren Mangel handelt, erfolgt die Bearbeitung der Reklamation abhängig von der Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 8.13. dieser Beschwerde- und Geschäftsbedingungen auf folgende Weise:

  • der Verkäufer sorgt für die Beseitigung des Mangels, oder
  • Der Verkäufer wird die mangelhafte Ware ersetzen.

8.24. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht beseitigt werden kann, oder um einen Mangel, der mehrfach beseitigt werden kann, oder um eine größere Anzahl verschiedener behebbarer Mängel, die eine ordnungsgemäße Verwendung der Ware als mangelfrei verhindern, wird der Verkäufer nach der Entscheidung des Käufers Punkt 8.13. dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen kann eine Reklamation wie folgt erfolgen:

  • durch den Austausch von Waren gegen andere funktionsfähige Waren mit gleichen oder besseren technischen Parametern, oder
  • Sollte es dem Verkäufer nicht möglich sein, die Ware gegen eine andere umzutauschen, wickelt er die Reklamation ab, indem er eine Gutschrift für die mangelhafte Ware ausstellt.

8.25.  Die Reklamationsbearbeitung betrifft nur die im Reklamationsantragsformular aufgeführten Mängel.

8.26.  Als wiederholt behebbarer Mangel gilt im Sinne der Reklamation das mehr als zweimalige Auftreten eines behebbaren Mangels.

8.27.  Als größere Zahl unterschiedlicher behebbarer Mängel gilt im Sinne der Reklamation das gleichzeitige Auftreten von mehr als drei verschiedenen behebbaren Mängeln.

8.28.  Für die Zwecke der Reklamation gilt als Zeitraum, in dem der Käufer die Ware nicht ordnungsgemäß nutzen kann, der Zeitraum, in dem der Käufer die Ware aufgrund von Mängeln der Ware nach Abschluss des Kaufvertrags für insgesamt mehr als 180 Tage nicht nutzen kann .

8.29.  Das Recht des Käufers, einen Mangel an der Ware geltend zu machen, entsteht, nachdem er sein Recht ausgeübt und den Verkäufer gemäß Punkt 8.8 aufgefordert hat, den Mangel an der Ware zu beseitigen. dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen und unabhängig vom Ausgang der Reklamation ist er nicht mehr berechtigt, wiederholt eine Reklamation wegen desselben einzelnen Mangels (nicht wegen eines Mangels gleicher Art) zu beantragen.

8.30 Uhr.  Für den Fall, dass der Verkäufer das Reklamationsverfahren als berechtigte Ablehnung der Reklamation beendet, der Produktmangel jedoch objektiv vorliegt und nicht behoben wurde, kann der Käufer sein Recht auf Beseitigung des Produktmangels gerichtlich geltend machen.

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